Silbrig scheinende Fassade des Gebäudes Neuer Zollhof Nr. 2 Architekt Frank Gehry
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Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Harald Verch
Sachverständigenbüro für ImmobilienbewertungHarald Verch 

Haus geerbt. Was nun?

Die Übertragung von Immobilieneigentum wirft regelmäßig viele Fragen auf, die für den Laien nur schwer zu beantworten sind. Oft stellen Immobilien den größten Teil eines Erbes dar, und wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft darin wohnt, wird es erst recht kompliziert. Damit dabei alles einvernehmlich geregelt werden kann, sollten Sie den Wert des Hauses von einem unparteilichen Sachverständigen durch ein Verkehrswertgutachten feststellen lassen.

 

Wie läuft das ab?

Die Hilfe eines Sachverständigen brauchen Sie vor allem dann, wenn ein Mitglied eine vererbte Immobilie selbst weiter nutzen möchte. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft (Pflichtteilsberechtigte gehören übrigens nicht zur Erbengemeinschaft) kann die Auseinandersetzung der Gemeinschaft herbeiführen. Es ist auch sinnvoll, dies zügig zu tun, da die Verwaltung des gemeinsamen Vermögens, je nach Zahl der Erben, aufwändig ist. Der einfachste und preiswerteste Weg ist die Auseinandersetzungsvereinbarung, der alle Erben zustimmen müssen, damit sie vollzogen werden kann. Genau für diese Vereinbarung brauchen Sie den Wert der Immobilie und des restlichen Nachlasses.

 

Rechenbeispiel

Vier Kinder erben zu gleichen Teilen ein Haus, das 400.000 € wert ist. Eines der Kinder nutzt das Haus bereits und möchte dies auch fortsetzen. Da ihm das Haus nur zu einem Viertel zusteht, muss er je 100.000 € an die drei anderen Kinder auszahlen. (Der Einfachheit halber nehmen wir an, die gesamte Erbschaft besteht nur aus dem Haus)

 

Es geht auch ohne Streit

Sie sehen an diesem Beispiel, warum Erben unterschiedliche Auffassungen vom Wert des Erbes haben. Hier wird klar, dass wie schnell selbst Unterschiede von 20.000 € beim Wert des Hauses zu Streit führen können, da die Konsequenzen für den Hausnutzer 15.000 € zahlen und für die drei anderen Erben 5.000 € bekommen bedeuten. Lassen Sie es gar nicht erst zum Streit kommen, denn wenn die Fronten einmal verhärtet sind, lässt sich das nur schwer wieder heilen.

Suchen Sie sich einen neutralen Sachverständigen, der für Sie verlässlich und unparteilich den Wert des Hauses ermittelt. Gerne stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.

 

Harald Verch

Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LF) - DIN EN ISO/IEC 17024

 

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