Silbrig scheinende Fassade des Gebäudes Neuer Zollhof Nr. 2 Architekt Frank Gehry
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Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Harald Verch
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Erbschaft, Schenkung, Testament

Erbengemeinschaft - Es geht auch ohne Streit

 

Die Übertragung von Immobilieneigentum wirft regelmäßig viele Fragen auf, die für den Laien nur schwer zu beantworten sind. Oft stellen Immobilien den größten Teil eines Erbes dar, und wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft darin wohnt, wird es erst recht kompliziert. Damit dabei alles einvernehmlich geregelt werden kann, sollten Sie den Wert des Hauses von einem unparteilichen Sachverständigen durch ein Verkehrswertgutachten feststellen lassen.

 

Schenkung oder Testament

 

Bevor Sie eine Schenkung vornehmen oder ein Testament verfassen, sollten Sie sich über den Wert der Sache im Klaren sein. Auch in diesen Fällen ist ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen die richtige Grundlage für eine Entscheidung.

 

Wenn Sie die Immobilie noch selbst bewohnen, macht die Eintragung eines Nießbrauchs oder eines Wohnrechts Sinn. Hierbei ist ein Sachverständiger für Immobilienbewertung der richtige Ansprechpartner, um die Immobilie und die geplanten Rechte nachvollziehbar und rechtssicher einzuschätzen.

 

Erbschaftsteuer

 

Haben Sie einen Erbschaftssteuerbescheid erhalten? Jetzt gilt es schnell zu handeln, denn die Finanzämter bewerten eine geerbte Immobilie oft sehr schematisch und ohne Besichtigung des Objekts. Nur durch ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen können Sie gegenüber der Finanzverwaltung den sogenannten „niedrigeren gemeinen Wert“ nachweisen, der Ihnen je nach Einzelfall eine deutliche Steuerersparnis bringen kann.

 

Sollten Sie noch Fragen zu den Themen Verkehrswert bei Erbschaft, Schenkung oder Testament haben, sprechen Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch an.

 

 

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