Silbrig scheinende Fassade des Gebäudes Neuer Zollhof Nr. 2 Architekt Frank Gehry
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Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Harald Verch
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Gutachter oder Sachverständiger

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese beiden Begriffe oft synonym gebraucht. Die Unterscheidung ist auch dadurch erschwert, dass das Werk, das ein Sachverständiger erstellt, Gutachten genannt wird. Also warum soll man ihn dann nicht Gutachter nennen? Auch der Gesetzgeber bzw. Verordnungsgeber schafft hier keine Klarheit. So gibt es den lange eingeführten Titel des „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“. Diese Bezeichnung dürfen/müssen Sachverständige führen, die bei der IHK, der Architektenkammer, der Handwerkskammer oder einer anderen vom Gesetzgeber bestimmten Stelle öffentlich bestellt und vereidigt wurden. Hierbei handelt es sich um die Zuerkennung einer bestimmten Qualifikation.

In § 404 ZPO heißt es, „Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern.“. Hier werden die ö. b. u. v. Sachverständigen ausdrücklich erwähnt, allerdings handelt es sich um eine Soll-Bestimmung, von der in der Praxis durchaus abgewichen wird, indem auch nicht ö. b. u. v. Sachverständige von Gerichten beauftragt werden. Die Bezeichnung Gutachter wird allerdings nicht verwandt.

 

Ganz anders in der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Hier wird in den §§ 5 bis 7 überwiegend der Begriff Gutachter benutzt. Ausdrücklich werden sowohl der ö. b. u. v. Sachverständige, als auch der von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierte Gutachter oder Sachverständige als geeignet bezeichnet, ein Beleihungswertgutachten zu erstatten.

 

Egal, ob Sie sich für die Erstellung eines Verkehrswertgutachten für einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder für einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachter oder Sachverständigen entscheiden, achten Sie darauf, ob er oder sie genügend Erfahrung und Sachkunde nachweisen kann. Lassen Sie sich diese im Zweifel nachweisen.

 

Meine Qualifikation können Sie hier einsehen.

 

Falls Sie noch Fragen zum Thema Verkehrswertgutachten haben, stehe ich gerne zur Verfügung.

 

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